Geräteprüfung BGV A3


Laut Verordnung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen,

ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet die ortsveränderlichen

Elektrogeräte innerhalb bestimmter Fristen prüfen zu lassen.

 

 

Diese Prüfungen gelten für

 

  • Industrie
  • Verwaltung
  • Arztpraxen
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • Büro`s
  • Werkstätten
  • Handwerksbetriebe
  • allen gewerblichen Einrichtungen

 

Die gesamte Prüfung wird von uns dokumentiert und jedes Gerät nach bestandener Prüfung mit einem Prüfsiegel versehen.

 

Gerne weisen wir Sie auf die Wiederholungsprüfungen zu den bestimmten Fristen hin, so kommen Sie mit Ihrer Prüfverpflichtung nicht in Verzug.

 

Wir helfen Ihnen, damit Ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können !

 
Elektro Sturm GmbH